Hallo zu Hause!

Ein neuer Platz zum Wohlfühlen. Durchdachte und hochwertige Reihenhäuser in Ziegelmassivbauweise entstehen gerade in Leitsberg. Eine lebenswerte Gemeinde genau zwischen Wien und St. Pölten. 

Damit glänzt Ihr neues Zuhause.

Ziegelmassivbauweise

Qualität, langlebige Materialien, Sicherheit und Wohnkomfort.

Wärme & Zukunft

Fußbodenheizung betrieben durch eine Luftwärmepumpe mit zusätzlicher Photovoltaikanlage.

Eigener Garten

komplett fertiggestellt: Eigengärten bei jedem Haus inklusive Zaun & Begrünung

Belagsfertig

Das bedeutet Ihrem neuen Zuhause fehlt ausschließlich der letzte persönliche Touch.

2 Parkplätze & Vorgärten

Für Auto, Motorrad oder auch dem Bobbycar-Fuhrpark stehen 2 Parkplätze & ein Vorplatz im exklusiven Eigentum

Nahversorgung

Vieles ist mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß erreichbar. Tolle Rad-, Lauf- und Wanderwege vor der Tür.

Transparenz zahlt sich aus.

Preise belagsfertig

Preise von 449.500 - 505.800
von diesem Preis (ausg. Top 9) werden auch die Kaufnebenkosten berechnet.

Kaufnebenkosten

3,5% Grunderwerbsteuer,
1,1 % Eintragungsgebühr,
3 % + USt Maklergebühr,
1.5 % Vertragserrichtungskosten
(+ Kosten bei Fremdfinanzierung)

Schlüsselfertig (All-in)

Ihre persönliche Handschrift! Unser Generalunternehmer steht Ihnen mit Materialien und Ausführung zur Verfügung. Hochwertige Ausstattung mit Küche inkl. Geräten um € 59.900.

Visualisierungen: Hier können Sie sich ein erstes Bild machen.

Rundgang

Willkommen zu Hause in Top 9.

Innenvisualisierung

Bitte beachten Sie, dass dies Visualisierungen und Einrichtungsvorschläge sind.

Außenvisualisierung

Bitte beachten Sie, dass dies Visualisierungen und Einrichtungsvorschläge sind.

Die Walbona GmbH freut sich über die exklusive Verkaufsbeauftragung dieser neuen Wohlfühlanlage. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir als Doppelmakler tätig sind und ein wirtschaftliches bzw. familiäres Naheverhältnis besteht.

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Walbona GmbH

hallo@walbona.at

+43 660 608 2016

Um Häuser voraus.

Anfrage
Provisionsvereinbarung:

Auftraggeber (Interessent):
Absender des Formulars

Immobilienmakler:
Birgit Riccabona
Gschaidstraße 33
3033 Altlengbach

Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, gilt eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe mit dem Immobilienmakler als vereinbart.

Die Zahlung einer allfälligen Provision ist im Erfolgsfall und mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts zu leisten.

Besondere Provisionsvereinbarung:

Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart, dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen);
dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt;

Birgit Riccabona ist als Doppelmakler tätig und steht mit der Verkäuferin in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis.

Vermittlungsprovision Kauf: 3% + USt des Verkaufspreises
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung ist an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.
ich habe die Datenschutzerklärung in der Fußzeile der Projektseite gelesen.